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VIP Filmfonds: Kein Angebot der HypoVereinsbank

15.06.2007

Wie der Presse zu entnehmen war, soll die HypoVereinsbank erwogen haben, in VIP 4 - Fällen einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Es soll von einem Verzicht auf die Geltendmachung des Darlehensanspruchs gegenüber den Anlegern die Rede gewesen sein, sowie der Zahlung eines Geldbetrages auf den selbstfinanzierten Teil des Beitritts gegen Übernahme des Fonds durch die Bank. Der Vorschlag soll einem wirtschaftlichen Wert entsprochen haben von etwa 70 % der ursprünglichen Anlage.


Wir hatten nach eigenen Erkenntnissen bereits Zweifel, ob es sich dabei um ein „offizielles Angebot“ an alle Geschädigten und nicht nur um allenfalls einen Diskussionsvorschlag in bereits gegen die HypoVereinsbank anhängigen Auseinandersetzungen handeln würde.


Zwischenzeitlich liegen Informationen vor, wonach es kein Angebot "an alle VIP 4 - Anleger" gegeben und die HypoVereinsbank Gespräche, die nicht einmal auf eine Einigung gerichtet gewesen sein sollen, abgebrochen habe. Von einem Zugeständnis ihrerseits soll nie die Rede gewesen sein. Anders lautende Behauptungen einer Aktionsgemeinschaft seien unzutreffend.


Diese Entwicklung unterstreicht erneut, dass die aktive Inanspruchnahme der Verantwortlichen für das Debakel der Filmfonds VIP 3 und 4 die einzige Möglichkeit ist, Schadensersatz zu erlangen, und es vernünftig ist und Sinn macht, mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes Schadensersatzansprüche einzuforden. In derart komplexen Auseinandersetzungen hätten auch vermeintlich "gute" Angebote hinterfragt gehört und wäre keine Veranlassung gegeben gewesen, gegenüber insbesondere den anderen beratenden Banken auf einen vollständigen Ersatz des Schadens zu verzichten. In vielen Fällen kommen Rechtsschutzversicherungen für die Kosten auf.


Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vertritt bereits etliche Geschädigte der Fonds VIP 3 und 4 gegenüber allen in Frage kommenden Anspruchsgegnern. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen haben.

 
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