Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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Steilmann Anleihen: Vertreter der Anleihegläubiger

24.03.2016

Bekanntes Bekleidungsunternehmen schockt Anleger

Der KMU - Anleihemarkt präsentiert nach der German Pellets Havarie Anfang Februar den Anlegern eine weitere Enttäuschung. Am 23.03.2016 gab die Steilmann SE bekannt, zahlungsunfähig zu sein und unverzüglich Insolvenzantrag stellen zu wollen. Sanierungsverhandlungen hätten keinen Erfolg gehabt.

Das Unternehmensrating lautete bis zuletzt auf BBB- und wies einen Investment - Grade auf. Der Modekonzern hat drei Unternehmensanleihen im Gesamtvolumen von etwa 88 Mio. EUR und Laufzeiten zwischen März 2017 und September 2018 im Umlauf: die 6,75% STEILMANN-BO.Anleihe 12/17, WKN: A1PGWZ; die 7,00% STEILMANN-BO.Anleihe 14/18, WKN: A12UAE und die STEILMANN-BO.Anleihe 15/17, WKN: A14J4G.

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, begleitet besorgte Anleger bei der Beobachtung der Entwicklung, um frühzeitig Empfehlungen für sich anbietende Schritte geben zu können. Die Anleihegläubiger haben grundsätzlich Anspruch auf Erfüllung der Anleihebedingungen und sollten diese Rechte nicht ohne Not aufgeben. Nur wenn sie in einer Anleihe - Gläubigerversammlung mit der erforderlichen Mehrheit darauf verzichten, müssen sie Einbußen hinnehmen. Eine besonders starke Position haben, wenn die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommt, die Erstzeichner einer Anleihe, selbst wenn sie sie unter Inkaufnahme von Kursabschlägen veräußert haben sollten. Bei einem Weiterverkauf an Folgeanleger würden diese Ansprüche nicht automatisch mitübertragen.

Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf, steht für die Vertretung von Anlegern bei einer Gläubigerversammlung und für die Funktion als deren Gemeinsamer Vertreter zur Verfügung. In dem Zusammenhang dürfte es empfehlenswert sein, die Anlegerinteressen schon in einem frühen Verfahrensstadium zu bündeln.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Senden Sie uns unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des - erwerbs erhalten haben. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den wir gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, die wir den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Wir teilen die Ergebnisse unserer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die wir aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Eine zusätzliche Empfehlung in diesem Zusammenhang: Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre weiteren Geldanlagen, wie Fondsbeteiligungen, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds, kritisch auf ihren bisherigen Verlauf und die Zukunftserwartungen zu überprüfen und orientieren sich dabei gern an den Beispielen für eine erfolgreiche Vermögenswiederherstellung auf der Hompage der Kanzlei. Sollten Sie in einschlägigen Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit wir Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Nehmen sie gern Kontakt mit uns auf wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.

 
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