Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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VIP Medienfonds: Vor weiterem Prozesserfolg gegen Commerzbank

08.05.2008

Unterbliebene Aufklärung über Rückvergütung verpflichtet zum Schadensersatz 

In den von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, vor verschiedenen Landgerichten geführten Prozessen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Medienfonds VIP 3 und 4 gegen die Commerzbank ist ein weiterer Schritt erfolgreich getan.

Das Landgericht Essen hat mit Beschluss vom 17.04.2008 die beklagte Bank darauf hingewiesen, dass schon nach dem wechselseitigen Parteivortrag vom Abschluss eines Beratungsvertrages auszugehen ist. Weiter hält es das Gericht für unstreitig, dass eine Thematisierung der Provisionsrückvergütung zugunsten der Commerzbank durch die Mitarbeiterin des Kreditinstitutes in der Beratungssituation nicht erfolgt ist. Es ergebe sich zwar aus dem Prospekt VIP 4, der erst bei der Unterzeichnung des Erwerbs der Fondsanteile übergeben worden sei, dass 5% Agio und 4,9% Eigenkapitalvermittlung gezahlt werden, nicht aber, dass und in welcher Höhe diese Anteile der Commerzbank zufließen sollten. Darüber sei nach Überzeugung der Kammer in der Beratungssituation oder anderweitig nicht aufgeklärt worden.

Sie geht deshalb von einer Pflichtverletzung der Commerzbank aus, die vor einer weiteren Verurteilung zum Schadensersatz durch ein Gericht stehen dürfte, in dessen Zuständigkeitsbereich zahlreiche weitere Geschädigte angesiedelt sind. Der konkrete Geschehensablauf bis hin zur zu späten Übergabe von Prospekten entspricht den Erfahrungen der allermeisten Mandanten unserer Kanzlei, so dass diese erneut erfreuliche Entwicklung ein weiteres Mal Beispiel geben sollte für andere Verfahren. Die Beratung durch eine Bank, die u. a. mit dem Slogan „Besser beraten: Mit der TÜV-geprüften Fondsauswahl“ hervortritt, ist aus der Sicht unserer Klienten die Regel. Sie empfinden die Prozesstaktik der Commerzbank, die Beratungssituation in Abrede zu stellen, als in höchstem Maße befremdlich. Um so erfreulicher ist es, wenn ein Gericht mehr sich davon nicht täuschen lässt.

Zuvor bereits war die Commerzbank in einem von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, vor dem Landgericht München I geführten Prozess zu Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag im Zusammenhang mit den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 verurteilt worden. Dabei war ebenfalls auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgehoben worden, wonach ein Anleger bei Empfehlung von Fondsbeteiligungen vor Vertragsabschluss auf an das Kreditinstitut fließende Provisionen hinzuweisen ist.

Wenn Sie Fragen haben zu dem nicht uninteressanten Hintergrund dieser Mitteilung, steht Ihnen Rechtsanwalt Graf gern Rede und Antwort: 0211 86322525. Weiteres Material zum Thema VIP Medienfonds und Commerzbank, wie zu verwandten Themen aus dem Kapitalanlagerecht, finden Sie auch auf der Kanzleiseite www.vermoegenswiederherstellung.de .

Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Mit mehr als 19 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich unabhängig mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens.

 
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