Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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Privatanleger: Kostenberichte und reduzierte Renditen

21.06.2019

Geringere Verwaltungsgebühren bevorteilen Institutionelle Anleger

Wir prüfen die Inanspruchnahme auch der Flossbach von Storch Invest S. A., Luxemburg, auf Erstattung von Ausgabeaufschlag und Vertriebsentgeltanteil der laufenden Kosten des FvS - Multiple Opportunities - R. Nach den Wesentlichen Anlegerinformationen Stand 12.2.2019 beträgt der Ausgabeaufschlag bis zu 5,00%. Laufende Kosten werden mit 1,63% beziffert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie auch für Vermarktung und Vertrieb des Fonds genutzt werden. Laut Jahresbericht zum 30.9.2018 betrug die Total Expense Ratio (TER) mit Performancegebühr für den Zeitraum vom 1.10.2017 bis zum 30.9.2018 für die mit hohen Einstiegssummen abgeschirmten Aktienklassen F 1,13 % und I 1,25 %. Bei der Klasse R für Normanleger waren es 1,91 %! Die Wertentwicklung seit dem 24.10 2007 bis zum 30.9.2018 der Aktienklasse F betrug 232,59 %. Bei der Privatanlegerklasse R waren es seit dem 26.10.2007 bis zum 2018er Stichtag demgegnüber lediglich 193,09 %. Und dabei dürfte der Ausgabeaufschlag noch nicht berücksichtigt sein. Der "Nachlass", den Institutionelle erhalten, zahlt sich augenscheinlich aus. Privatanleger leisteten danach grundsätzlich höhere Verwaltungsgebühren und wurden ungleich behandelt.

Vergleichbare Diskrepanzen im Zahlenwerk werden sich bei allen Investmentfonds finden, die professionelle und normale Anleger bei Ausgabeaufschlägen und laufenden "Gebühren" ungleich behandeln. Die Vereinnahmung von Vertriebsentgelten reduziert die Renditechancen von Privatanlegern immens, ohne dass dieser Sonderbelastung adäquate Vorteile gegenüberstehen würden.

Bei den Kostenausweisen bzw. - berichten sollte man auf die einschlägigen Zahlen schauen, die z. B. unter "vereinnahmte Zuwendungen" und "einmalige Kosten" zu finden sind. Sie geben Anhaltspunkte zur Höhe der Vertriebsentgelte für 2018 und lassen Rückschlüsse auf die Abzüge für andere Zeiträume zu. Wer nicht fair bedient wird und bei der Anschaffung von Fonds Ausgabeaufschlag zahlte und/oder wem laufend weitere Vertriebsentgelte vorenthalten wurden, erlitt und erleidet weiterhin hohe Renditeeinbußen. Ansprüche auf Kompensation können allein durch Zeitablauf verloren gehen, - Stichwort Verjährung.

So können wir auch Ihnen helfen: Schicken oder mailen Sie uns einfach unverbindlich die Abrechnung über den Fondskauf, soweit vorhanden den Kostenausweis und die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese Unterlagen genügen meist als Informationsquellen. Sie erhalten dann eine kostenlose Empfehlung und entscheiden anschließend wohlinformiert.

Düsseldorf, den 21. Juni 2019

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de
www.vermögensrekonstruktion.de

Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern, Privatinvestoren und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

 
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