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Vertriebskosten bei Investmentfonds erneut auf dem Prüfstand

16.01.2023

Bundesgerichtshof hat Verhandlungstermin angesetzt

Der Bundesgerichtshof wird über einen weiteren von der Kanzlei geführten Rechtsstreit befinden, in dem es um das Abwälzen von Vertriebskosten durch Fondsverwaltungen nur auf Privatanleger geht:

Nach wie vor werden aus sog. Ausgabeaufschlägen umsatzabhängig Neuabschlüsse prämiert. Und aus dem Inventarwert für Privatanleger aufgelegter Investmentfonds Bestandsprämien bezahlt. Während Stiftung Warentest das für skandalös hält, machen Politik und Gesetzgeber weiterhin keine Anstalten, die Verbraucher vor solchen Praktiken, die sie alljährlich Milliarden kosten, effektiv zu schützen. Professionelle Investoren hingegen werden keine Vertriebsentgelte zahlen oder sie sich auf Heller und Pfennig erstatten lassen. Sie erzielten mit solchen Kosteneinsparungen signifikant höhere Renditen.

Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht behauptet Rechtsanwalt Jens Graf in einem weiteren Fall, dass in dieser Vertriebsentgeltpraxis eine unfaire Bevorzugung besser informierter Institutioneller Anleger zu sehen ist. Weshalb die benachteiligten Privatanleger von den Fondsverwaltungen Schadensersatz wenigstens in Höhe der entzogenen Vertriebskosten beanspruchen könnten.

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Düsseldorf, den 16.01.2023

Jens Graf, Rechtsanwalt
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